Anl. 2 MLV 2006

MLV 2006 - Munitionslagerverordnung 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Zündstoffe

Verträglichkeitsgruppe B:

Munition, die Zündstoffe enthält, und nicht mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen versehen ist.

Verträglichkeitsgruppe C:

Treibladungspulver oder andere deflagrierende Explosivstoffe oder Munition die solche Explosivstoffe enthalten

Verträglichkeitsgruppe D:

Sprengstoffe oder Schwarzpulver oder Munition, die Sprengstoffe enthält, aber ohne Zündmittel und ohne Treibladung oder Treibsatz; dazu zählt auch Munition, die Zündstoffe enthält und mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen versehen ist. Verträglichkeitsgruppe D wird für Schwarzpulver und Sprengstoffe nur angewendet, wenn sie ordnungsgemäß in staubdichten Behältern verpackt sind. Andernfalls sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und Verträglichkeitsgruppe L ist anzuwenden.

Verträglichkeitsgruppe E:

Munition, die Sprengstoff enthält, ohne Zündmittel bzw. mit Zündmitteln, die mit mindestens zwei unabhängigen Sicherungsvorrichtungen versehen sind, mit Treibladung oder Treibsatz (ausgenommen Treibladung oder Treibsatz mit einer leicht entzündlichen oder hypergolen Flüssigkeit).

Verträglichkeitsgruppe F:

Munition, die Sprengstoff enthält, mit Zündmitteln, die nicht mit mindestens zwei unabhängigen Sicherungseinrichtungen versehen sind, mit Treibladung oder Treibsatz (ausgenommen Treibladung oder Treibsatz mit einer leicht entzündlichen oder hypergolen Flüssigkeit) oder ohne Treibladung bzw. Treibsatz.

Verträglichkeitsgruppe G:

Pyrotechnische Stoffe oder Munition, die pyrotechnische Stoffe enthält, oder Munition, die sowohl Explosivstoffe als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz-, Nebel- oder Rauchstoffe enthält (ausgenommen sind: Munition, die weißen Phosphor (WP), Phosphide, einen flüssigen oder gelierten brennbaren Stoff enthält und Munition, die durch Wasser aktiviert wird).

Verträglichkeitsgruppe H:

Munition, die sowohl Explosivstoff als auch weißen Phosphor enthält.

Verträglichkeitsgruppe J:

Munition, die sowohl einen Explosivstoff, als auch einen flüssigen oder gelierten brennbaren Stoff enthält

Verträglichkeitsgruppe K:

Munition, die sowohl einen Explosivstoff als auch chemischen Kampfstoff enthält

Verträglichkeitsgruppe L:

Munition und Explosivstoffe, die aufgrund ihrer besonderen Gefährlichkeit streng von jeder anderen Munition zu isolieren sind.

Verträglichkeitsgruppe N:

Gegenstände, die nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe enthalten.

Verträglichkeitsgruppe S:

Munition und Explosivstoffe, die so beschaffen oder verpackt sind, dass bei einer unbeabsichtigten Funktion die gefährdenden Wirkungen innerhalb des Packmittels abgefangen werden, sofern dieses nicht durch einen Brand von außengeschwächt worden ist. Wenn letzteres jedoch der Fall ist, bleiben Druckwirkung und Gefährdung durch herausgeschleuderte Teile so begrenzt, dass Brandbekämpfung oder andere Sofortmaßnahmen in unmittelbarer Nähe der Packung nicht wesentlich behindert werden oder ausgeschlossen sind.

In Kraft seit 01.02.2006 bis 31.12.9999
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