§ 13 LLVG Verwendungsbezeichnung

LLVG - Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026

Landesvertragslehrpersonen führen die Verwendungsbezeichnung Professorin oder Professor.

In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
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