Geschäftsordnung - LGO 2001 (LGO 2001) Fundstelle

LGO 2001 - Geschäftsordnung - LGO 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

LGBl. 0010-1

LGBl. Nr. 71/2017

[CELEX-Nr.: 32015L1535]

LGBl. Nr. 107/2017

LGBl. Nr. 11/2018

LGBl. Nr. 75/2019

LGBl. Nr. 63/2020

LGBl. Nr. 3/2022

LGBl. Nr. 23/2022

 

Inhaltsverzeichnis

 

Abschnitt I
Die Abgeordneten zum Landtag

§ 1

Wahlschein

§ 2

Gelöbnis der Abgeordneten

§ 3

Sitz und Stimme

§ 4

Zuordnung

§ 5

Immunität der Abgeordneten

§ 6

Teilnahmepflicht der Abgeordneten

§ 7

Verhinderung an der Teilnahme

§ 8

Mandatsverlust

 

Abschnitt II
Die Präsidenten

§ 9

Wahl der Präsidenten

§ 10

Funktionsdauer des Präsidenten

§ 11

Geschäftsführung des Präsidenten

§ 12

Vorsitz und Stimmrecht

 

Abschnitt III
Organisation des Landtages

§ 13

Präsidialkonferenz

§ 14

Landtagsklubs

§ 15

Schriftführer und Ordner

§ 16

Landtagsdirektion

§ 16a

Vergütungen der Aufwendungen von Mitgliedern des Niederösterreichischen Landtages

§ 17

Finanzielle Erfordernisse

 

Abschnitt IV
Tagungen und Sitzungen des Landtages

§ 18

Einberufung zur ersten Sitzung

§ 19

Wahl der Mitglieder der Landesregierung

§ 20

Gelöbnis der Mitglieder der Landesregierung

§ 21

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates

§ 22

Einberufung zu weiteren Sitzungen

§ 23

Eröffnung

§ 24

Tagesordnung

§ 25

Amtliche Verhandlungsschrift

§ 26

Sitzungsberichte

§ 27

Verhandlungs- und Geschäftssprache

§ 28

Öffentlichkeit der Sitzungen

§ 29

Sachliche Immunität

§ 30

Rechte und Pflichten der Mitglieder der Landesregierung

 

Abschnitt V
Verhandlungsgegenstände des Landtages

§ 31

Allgemeines

§ 32

Selbstständige Anträge von Abgeordneten

§ 33

Dringlichkeitsanträge

§ 34

Selbstständige Anträge von Ausschüssen

§ 35

Volksbefragungen und Volksbegehren in der Landesgesetzgebung

§ 36

Vorlagen der Landesregierung

§ 37

Berichte und Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes und des Landesrechnungshofes

§ 38

Vereinbarungen des Landes mit dem Bund oder mit anderen Ländern

§ 39

Anfragen und Anfragebeantwortungen

§ 39a

Bericht über die Sitzungen der Landesregierung

§ 40

Aktuelle Stunde

§ 40a

Anfechtung von Landesgesetzen und Prüfung durch den Rechnungshof

§ 41

Eingaben an den Landtag

§ 42

Vervielfältigung und Verteilung von Verhandlungsunterlagen

 

Abschnitt VI
Ausschüsse des Landtages

§ 43

Wahl der Ausschüsse

§ 44

Konstituierung der Ausschüsse

§ 45

Teilnahmepflicht und Erlöschen des Ausschuss-(Unterausschuss)-mandates

§ 46

Unterausschüsse

§ 47

Untersuchungsausschüsse

§ 48

Teilnahme an den Sitzungen des Rechnungshof-Ausschusses

§ 49

Teilnahme anderer Personen An Ausschusssitzungen

§ 50

Beschlussfähigkeit und Geschäftsbehandlung

§ 51

Berichterstattung der Ausschüsse und Minderheitsberichte

§ 52

Fristsetzung

§ 53

Verhandlungsschrift

§ 54

Verfahren

 

Abschnitt VII
Verhandlung und Abstimmung im Landtag

§ 55

Berichterstattung

§ 56

General- und Spezialdebatte

§ 57

Wortmeldung und Wortergreifung

§ 58

Redezeitkontingente

§ 59

Tatsächliche Berichtigung

§ 60

Anträge

§ 61

Berufung auf die Geschäftsordnung

§ 62

Schluss der Rednerliste

§ 63

Schluss der Debatte und Reihung der Anträge

§ 64

Beschlussfähigkeit und Beschlusserfordernisse

§ 65

Ausübung des Stimmrechtes

§ 66

Abstimmung

§ 67

Durchführung von Wahlen

 

§ 68

Engere Wahl und Losentscheidung

§ 69

Ordnungsbefugnisse des Vorsitzenden

 

Abschnitt VIII
Schlussbestimmungen

§ 70

Änderung der Geschäftsordnung

§ 71

Informationsverfahren und umgesetzte EU-Richtlinien

§ 72

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 73

Inkrafttreten und Aufhebung älteren Rechtes

§ 73a

Inkrafttreten

In Kraft seit 12.04.2022 bis 31.12.9999
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