Anl. 1 KV

KV - Kraftstoffverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024

Typ:

Ottokraftstoff

 

 

 

 

 

 

Grenzwerte (2)

 

Merkmal (1)

Einheit

Mindestwert

Höchstwert

 

Research - Oktanzahl

 

95 (3)

--

 

Motor - Oktanzahl

 

85

--

 

Dichte (bei 15 °C)

kg/m3

720,0

775,0

 

Mangangehalt

mg/l

-

2

 

Oxidationsstabilität

min

360

--

 

Abdampfrückstand (gewaschen)

mg/100 ml

-

5

 

Korrosionswirkung auf Kupfer (3 h bei 50 °C)

Korrosionsgrad

Klasse 1

 

Aussehen

 

klar und trübungsfrei

 

Dampfdruck,

 

 

 

 

Sommerperiode (4)

kPa

--

60,0

 

Siedeverlauf:

% v/v

 

 

 

– bei 100°C verdunstet

 

46,0

--

 

– bei 150°C verdunstet

 

75,0

--

 

Analyse der Kohlenwasserstoffe:

 

 

 

 

– Olefine

% v/v

--

18,0

 

– Aromaten

% v/v

--

35,0

 

– Benzol

% v/v

--

1,0

 

Sauerstoffgehalt

% m/m

--

2,7

 

Sauerstoffhaltige Komponenten

 

 

 

 

– Methanol (dem Stabilisatoren hinzuzufügen sind)

% v/v

-

3

 

– Ethanol

% v/v

-

5

 

(gegebenenfalls sind Stabilisatoren erforderlich)

 

 

 

 

– Isopropylalkohol

% v/v

Volumenbeimischungen sind auf einen Sauerstoffgehalt von maximal 2,7 % (m/m) beschränkt

 

– Tertiarer Butylalkohol

% v/v

 

– Isobutylalkohol

% v/v

 

– Ether, die 5 oder mehr Kohlenstoffatome je Molekül enthalten

% v/v

 

– Sonstige sauerstoffhaltige Komponenten (5)

% v/v

 

Schwefelgehalt

mg/kg

--

10

 

Bleigehalt

mg/l

--

5

  1. (1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 228 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Unverbleite Ottokraftstoffe – Anforderungen und Prüfverfahren“, ausgegeben am 15. September 2020, genannten Verfahren.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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