Anl. 6 KV

KV - Kraftstoffverordnung 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Eigenschaft1

Einheit

Grenzwerte

 

 

min.

max.

Fettsäure-Methyl-Ester-Gehalt

% (m/m)

96,5

Dichte bei 15°Ca

kg/m3

860

900

 

Viskosität bei 40°Cb

mm2/s

3,50

5,00

Flammpunkt

°C

101

 
 
 

Cetanzahlc

51,0

Korrosionswirkung auf Kupfer (3 h bei 50°C)

Korrosionsgrad

Klasse 1

Oxidationsstabilität, 110°C

h

8,0

 

Säurezahl

mg KOH/g

0,50

Iodzahl

g Iod/100 g

120

Gehalt an Linolensäure-Methylester

% (m/m)

12,0

Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuremethylestern mit ≥ 4 Doppelbindungen

% (m/m)

1

Methanol-Gehalt

% (m/m)

0,20

Monoglycerid-Gehalt

% (m/m)

0,70

Diglycerid-Gehalt

% (m/m)

0,20

Triglycerid-Gehalt

% (m/m)

0,20

Gehalt an freiem Glycerin

% (m/m)

0,02

 

Gehalt an Gesamt-Glycerin

% (m/m)

0,25

Wassergehalt

% (m/m)

0,05

Gesamtverschmutzungc

mg/kg

24

Asche-Gehalt (Sulfat-Asche)

% (m/m)

0,02

Schwefel-Gehalt

mg/kg

10,0

 
 

Gehalt an Alkali-Metallen (Na+K)

mg/kg

5,0

 
 

Gehalt an Erdalkali-Metallen (Ca+Mg)

mg/kg

5,0

Phosphor-Gehalt

mg/kg

-

4,0

(1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 14214 „Flüssige Mineralölerzeugnisse – Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in Dieselmotoren und als Heizöl – Anforderungen und Prüfverfahren“ ausgegeben am 15. Juli 2019, genannten Verfahren.

1.

Die Dichte kann im Temperaturbereich von 20°C bis 60°C gemessen werden. Dabei ist eine Temperaturkorrektur mit der in Anhang C der ÖNORM EN 14214 „Flüssige Mineralölerzeugnisse – Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in Dieselmotoren und als Heizöl – Anforderungen und Prüfverfahren“ ausgegeben am 15. Juli 2019, angegebenen Gleichung durchzuführen.

2.

Falls der CFPP -20°C oder weniger beträgt, muss die Viskosität bei -20°C gemessen werden und darf nicht 48 mm2/s überschreiten. In diesem Fall ist ÖNORM EN ISO 3104 „Mineralölerzeugnisse – Durchsichtige und undurchsichtige Flüssigkeiten – Bestimmung der kinematischen Viskosität und Berechnung der dynamischen Viskosität“ vom 1. September 1999 wegen des nicht-Newton’schen Verhaltens in einem zwei-Phasen-System nur ohne die zugehörigen Präzisionswerte anwendbar.

3.

Zur Bestimmung der Gesamtverschmutzung ist die ÖNORM EN 12662 „Flüssige Mineralölerzeugnisse – Bestimmung der Verschmutzung in Mitteldestillaten“ ausgegeben am 1. August 2008 heranzuziehen.

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 6 KV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 6 KV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 6 KV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 6 KV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 6 KV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 5 KV
Anl. 7 KV