Kraftstoffverordnung 2012 (KV) Fundstelle

KV - Kraftstoffverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.09.2026
In Kraft seit 04.12.2012 bis 31.12.9999
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Anl. 2 KV Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur Verwendung in Fahrzeugen mit FremdzündungsmotorAnl. 3 KV Umweltbezogene Spezifikationen für handelsübliche Kraftstoffe zur Verwendung in Fahrzeugen mit KompressionszündungsmotorAnl. 4 KV Spezifikationen für Flüssiggas gemäß der ÖNORM EN 589 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Flüssiggas – Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 1. Mai 2022Anl. 5 KV Kraftstoffspezifikationen für Erdgas (CNG und LNG) und Biomethan und Mischprodukte aus Erdgas und BiomethanAnl. 6 KV Spezifikation für Fettsäuremethylester gemäß der ÖNORM EN 14214 „Flüssige Mineralölerzeugnisse – Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in Dieselmotoren und als Heizöl – Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 15. Juli 2019Anl. 7 KV Kraftstoffspezifikationen für reines PflanzenölAnl. 8 KV Kraftstoffspezifikationen für Superethanol E 85 gemäß ÖNORM EN 15293 „Kraftstoff für Kraftfahrzeuge – Ethanolkraftstoff (E 85) für Kraftfahrzeuge – Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 1. Dezember 2018Anl. 9 KV Energiegehalt von Kraftstoffen gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001Anl. 10 KV Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum TreibhauseffektAnl. 11 KV Ausgangsstoffe zur Herstellung von Biokraftstoffen dürfen nicht von folgenden Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt stammen, das heißt von Flächen, die im oder nach Januar 2008 folgenden Status hatten, unabhängig davon, Kraftstoffverordnung 2012 (KV) Fundstelle
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 11 KV