§ 2 ISBG Zweck und Aufgaben der Stiftung

ISBG - Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.08.2026

Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der Paragraphen 34, ff der Bundesabgabenordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten

  1. 1.Ziffer einsder institutionellen Veränderung,
  2. 2.Ziffer 2der Entwicklungsfähigkeit,
  3. 3.Ziffer 3der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung,
  4. 4.Ziffer 4des lebensbegleitenden Lernens sowie
  5. 5.Ziffer 5der Chancengerechtigkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit für unterrepräsentierte Gruppen sowie Gruppen mit spezifischen Anforderungen
ein besonderer Stellenwert einzuräumen.
In Kraft seit 14.04.2022 bis 01.01.9000
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