§ 2 ISBG Zweck und Aufgaben der Stiftung

Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.04.2022 bis 01.01.9000

Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der Paragraphen 34, ff der Bundesabgabenordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten

  1. 1.Ziffer einsder institutionellen Veränderung,
  2. 2.Ziffer 2der Entwicklungsfähigkeit,
  3. 3.Ziffer 3der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung,
  4. 4.Ziffer 4des lebensbegleitenden Lernens sowie
  5. 5.Ziffer 5der Chancengerechtigkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit für unterrepräsentierte Gruppen sowie Gruppen mit spezifischen Anforderungen
ein besonderer Stellenwert einzuräumen.

Stand vor dem 13.04.2022

In Kraft vom 01.01.2017 bis 13.04.2022

Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der Paragraphen 34, ff der Bundesabgabenordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten

  1. 1.Ziffer einsder institutionellen Veränderung,
  2. 2.Ziffer 2der Entwicklungsfähigkeit,
  3. 3.Ziffer 3der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung,
  4. 4.Ziffer 4des lebensbegleitenden Lernens sowie
  5. 5.Ziffer 5der Chancengerechtigkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit für unterrepräsentierte Gruppen sowie Gruppen mit spezifischen Anforderungen
ein besonderer Stellenwert einzuräumen.

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