§ 12 HZV Hochschullehrgang für Elementarpädagogik

HZV - Hochschul-Zulassungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen

Zum Hochschullehrgang für Elementarpädagogik sind Personen zuzulassen, die eines der folgenden fachlich in Frage kommenden Studien im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung absolviert haben:

  1. 1.Ziffer einsLehramt Primarstufe oder Lehramt für Volksschulen,
  2. 2.Ziffer 2Lehramt Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik oder Lehramt für Sonderschulen,
  3. 3.Ziffer 3Pädagogik,
  4. 4.Ziffer 4Erziehungswissenschaften oder
  5. 5.Ziffer 5Bildungswissenschaften.
In Kraft seit 15.06.2022 bis 31.12.9999
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