Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin absolvierte eine - zum maßgeblichen Zeitpunkt in dieser Form angebotene - viersemestrige Lehramtsausbildung und arbeitet seit dem Schuljahr 1980/81 als Volksschullehrerin. Sie schloss darüber hinaus ein Bachelorstudium Pädagogik und ein Masterstudium Erziehungswissenschaften ab. 2. Am 20.02.2013 beantragte die Beschwerdeführerin die Zulassung zum Lehrgang "Hochschulische Nachqualif... mehr lesen...