§ 14 HZV Schlussbestimmungen

HZV - Hochschul-Zulassungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem In-Kraft-Treten der letzten in § 15 angeführten Novelle dieser Verordnung dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem In-Kraft-Treten der letzten in Paragraph 15, angeführten Novelle dieser Verordnung dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 13.07.2018 bis 31.12.9999
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