Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.08.2026
Dienstverträge und Änderungen von Dienstverträgen sind von der oder dem Vorsitzenden gemeinsam mit der Wirtschaftsreferentin oder dem Wirtschaftsreferenten der jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft abzuschließen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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