§ 15 GuK-WV Prüfungen im Rahmen der Weiterbildung

GuK-WV - Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Sofern dies für die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich ist, sind im Rahmen von Weiterbildungen Prüfungen abzunehmen.

In Kraft seit 25.11.2006 bis 31.12.9999
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