Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.08.2026
(1)Absatz eins,Für das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ sind als Lehrkräfte die in der Anlage 1 angeführten Personen zu bestellen.
(2)Absatz 2,Zur Unterstützung der Lehrkräfte können fachkompetente Personen beigezogen werden.
In Kraft seit 29.07.2006 bis 31.12.9999
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