Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst
Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ hat unter Leitung eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der/die zur Ausübung von Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt ist, zu stehen.
Ausbildungsteilnehmers/Ausbildungsteilnehmerin über eine Anrechnung gemäß Abs. 1 und 2 zu entscheiden. Gegen die Entscheidung über eine Anrechnung steht kein ordentliches Rechtsmittel offen.Ausbildungsteilnehmers/Ausbildungsteilnehmerin über eine Anrechnung gemäß Absatz eins und 2 zu entscheiden. Gegen die Entscheidung über eine Anrechnung steht kein ordentliches Rechtsmittel offen.
(Anm.: Abs. 1b mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz eins b, mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft getreten)
Unterrichtsfach | Lehrinhalte | UE | Lehrkraft | Prüfung |
Gesundheits- und Krankenpflege |
| 93 | Lehrer/Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege | Einzelprüfung |
| AEDL Sich pflegen: – Körperpflege – Unterstützung bei der Körperpflege – Haarwäsche und -pflege – Zahnpflege – Pediküre und Maniküre – Beobachtung der Haut – Pflegeutensilien und Hilfsmittel | 20 |
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| AEDL Essen und Trinken: – Beobachtung – Ernährungszustand – Beobachtung – Verdauungsstörungen – Beobachtung – Schluckstörungen – Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme – Flüssigkeitsbilanz | 15 |
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| AEDL Ausscheiden: – Bedeutung – Beobachtung der Urinausscheidung – Beobachtung der Stuhlausscheidung – Obstipation – Erbrechen – Anwendung von Inkontinenzhilfsmitteln | 20 |
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| AEDL Sich kleiden: – Umgang mit der Kleidung – Hilfestellung bei der Auswahl der Kleidung – Hilfsmittel zum Ankleiden – Kompressionsstrümpfe – Methoden und Techniken zum An- und Auskleiden | 8 |
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| AEDL Sich bewegen: – Bedeutung der Bewegung – Beobachtung – Körperhaltung etc. – Risikofaktoren – Prophylaxen: Dekubitus, Thrombose, Kontraktur – Unterstützung bei der Bewegung | 20 |
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| AEDL Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten: – Kontrolle von Puls, Blutdruck, Atmung und Temperatur sowie Blutzucker mittels digitalen Geräten – Beobachtung des Bewusstseinszustandes – Erkennen von Abweichungen von Normbereichen | 10 |
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Einführung in die Arzneimittellehre | – Begriffserklärung – Darreichungsformen – therapeutische Bandbreite – Aufnahme und Ausscheidung – unerwünschte Arzneimittelwirkungen – Arzneimittelgruppen – Verabreichung von Arzneimitteln
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Ausbildungseinrichtung
Herr/Frau ........................................................................................................................................................
geboren am ........................................................... in .....................................................................................
hat das
gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgung-Ausbildungs-Verordnung – GuK-BAV, BGBl. II Nr. 281/2006, absolviert und die Abschlussprüfunggemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgung-Ausbildungs-Verordnung – GuK-BAV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 281 aus 2006,, absolviert und die Abschlussprüfung
Er/Sie ist hiermit als ...............................................................................................................................1)
zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung gemäß Anlage 2 Punkt 3 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, berechtigt.zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung gemäß Anlage 2 Punkt 3 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2005,, berechtigt.
…………................., am ...........................
Der Leiter/Die Leiterin
des Ausbildungsmoduls:
Rundsiegel der
Ausbildungseinrichtung
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1) „Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerin mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung“, „Fach-Sozialbetreuer/Fach-Sozialbetreuerin mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung“, „Heimhelfer“/„Heimhelferin“