Anl. 2 GuK-AV (Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung), SPEZIELLE GRUNDAUSBILDUNG IN DER KINDER- UND JUGENDLICHENPFLEGE - JUSLINE Österreich
Anl. 2 GuK-AV SPEZIELLE GRUNDAUSBILDUNG IN DER KINDER- UND JUGENDLICHENPFLEGE
GuK-AV - Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 2 als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 19.06.1999 bis 31.12.9999
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