Anl. 10 GuK-AV (Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung), VERKÜRZTE AUSBILDUNG IN DER KINDER- UND JUGENDLICHENPFLEGE FÜR HEBAMMEN - JUSLINE Österreich
Anl. 10 GuK-AV VERKÜRZTE AUSBILDUNG IN DER KINDER- UND JUGENDLICHENPFLEGE FÜR HEBAMMEN
GuK-AV - Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026
(Anm.: Anlage 10 als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 10 als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 19.06.1999 bis 31.12.9999
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