Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Die Netzbetreiber haben jeweils für die Erhebungsperiode eines Kalendermonats die durchgeführten Versorgerwechsel getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs zu melden.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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