§ 11 GStat-VO 2017 Jahreswerte

GStat-VO 2017 - Gasstatistikverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Jeweils für die Erhebungsperiode eines Kalenderjahrs haben zu melden:
    1. 1.Ziffer einsdie Netzbetreiber über die Jahreswerte gemäß § 5 hinaus:die Netzbetreiber über die Jahreswerte gemäß Paragraph 5, hinaus:
      1. a)Litera adie Anzahl der Anmeldungen getrennt nach neuerrichteten und bestehenden Anschlüssen, der Abmeldungen sowie der eingeleiteten und durchgeführten Versorgerwechsel, jeweils getrennt nach Versorgern,
      2. b)Litera bdie Anzahl der Abschaltungen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, getrennt für Aussetzung der Vertragsabwicklung und für Vertragsauflösung, sowie die Anzahl der Wiederaufnahmen der Belieferung nach Abschaltung von Zählpunkten, jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien,
      3. c)Litera cdie Anzahl der letzten Mahnungen mit eingeschriebenem Brief gemäß § 127 Abs. 3 GWG 2011 getrennt nach Verbraucherkategorien;die Anzahl der letzten Mahnungen mit eingeschriebenem Brief gemäß Paragraph 127, Absatz 3, GWG 2011 getrennt nach Verbraucherkategorien;
    2. 2.Ziffer 2die Versorger:
      1. a)Litera adie Abgabe an versorgte Endverbraucher, deren Zählpunkte dem jeweiligen Versorger zugeordnet sind, getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs,
      2. b)Litera bdie Abgabe an versorgte Endverbraucher, deren Zählpunkte dem jeweiligen Versorger nicht zugeordnet sind, getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs,
      3. c)Litera cdie Anzahl der Zugänge und Abgänge von Zählpunkten jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien. Versorgerwechsel sind jeweils getrennt anzugeben,
      4. d)Litera ddie Anzahl der letzten Mahnungen mit eingeschriebenem Brief gemäß § 127 Abs. 3 GWG 2011 getrennt nach Verbraucherkategorien,die Anzahl der letzten Mahnungen mit eingeschriebenem Brief gemäß Paragraph 127, Absatz 3, GWG 2011 getrennt nach Verbraucherkategorien,
      5. e)Litera edie Anzahl der Endverbraucher, bei denen beim selben Versorger ein Produktwechsel (Vertragsänderung) auf Kundenwunsch stattgefunden hat, getrennt nach Verbraucherkategorien.
  2. (2)Absatz 2,Zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt 31. Dezember 24 Uhr haben zu melden:
    1. 1.Ziffer einsdie Netzbetreiber:
      1. a)Litera adie Anzahl der Endverbraucher sowie der Zählpunkte jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs, Versorgern sowie Bundesländern,
      2. b)Litera bdie Anzahl der aktiven Prepaymentzähler getrennt nach Verbraucherkategorien,
      3. c)Litera cdie Anzahl der Endverbraucher unter Berufung auf Grundversorgung jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien;
    2. 2.Ziffer 2die Versorger:
      1. a)Litera adie Anzahl der versorgten Endverbraucher und Zählpunkte jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs,
      2. b)Litera bdie Anzahl der Endverbraucher unter Berufung auf Grundversorgung getrennt nach Verbraucherkategorien.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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