§ 25 GeO der VA 2026 (Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission), Menschenrechtsbeirat - JUSLINE Österreich
§ 25 GeO der VA 2026 Menschenrechtsbeirat
GeO der VA 2026 - Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Sitz
Der Menschenrechtsbeirat hat seinen Sitz bei der Volksanwaltschaft.
In Kraft seit 11.07.2026 bis 31.12.9999
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