§ 11 GeO der VA 2026 (Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission), Kanzlei der Volksanwaltschaft - JUSLINE Österreich
§ 11 GeO der VA 2026 Kanzlei der Volksanwaltschaft
GeO der VA 2026 - Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Kanzlei der Volksanwaltschaft gliedert sich in die Geschäftsbereiche der Mitglieder der Volksanwaltschaft und die Verwaltungskanzlei.
In Kraft seit 11.07.2026 bis 31.12.9999
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