§ 6 GeO der VA 2026

GeO der VA 2026 - Geschäftsordnung der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen, des Menschenrechtsbeirates und der Rentenkommission

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die/Der jeweilige Vorsitzende leitet die Sitzung. Sie/Er kann die Sitzung unterbrechen oder vertagen.

In Kraft seit 11.07.2026 bis 31.12.9999
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