Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026
Die §§ 8 und 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Die Paragraphen 8 und 9 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2004, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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