§ 24 FSVG

FSVG - Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026

§ 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 12, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996, tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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