§ 8 FlexKapGG Uneinheitliche Stimmabgabe

FlexKapGG - Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Eine Gesellschafterin, der mehr als eine Stimme zusteht, kann ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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