In der folgenden Beschreibung der zu erwerbenden Kompetenzen wird der berufsgesetzliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
Im Bereich der pflegerischen Kernkompetenzen handeln die Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege eigenverantwortlich.
Im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie handeln die Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung und führen die angeordneten Tätigkeiten und Maßnahmen eigenverantwortlich durch. Im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der Durchführung bedarf es einer entsprechenden ärztlichen Rücksprache.
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