Anl. 4 FH-GuK-AV 2026 (FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung 2026), Für die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz sind Pflicht- bzw. Wahlpraktika durchzuführen. Dabei sind jedenfalls die Fachbereiche operativ und konservativ, gerontologische Pflege, Kinder- und Jugendlichenpflege einschließlich perinataler Bet - JUSLINE Österreich
Anl. 4 FH-GuK-AV 2026 Für die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz sind Pflicht- bzw. Wahlpraktika durchzuführen. Dabei sind jedenfalls die Fachbereiche operativ und konservativ, gerontologische Pflege, Kinder- und Jugendlichenpflege einschli
FH-GuK-AV 2026 - FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung 2026
–StrichaufzählungFreiberuflich tätige Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
–StrichaufzählungÖffentlicher Gesundheitsdienst (auf Gemeinde-, Bezirks-, Landes- oder Bundesebene)
–StrichaufzählungBetreuungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Bezug zur Gesundheits- und Krankenpflege
Den Studierenden ist ein frei wählbares Praktikum nach Maßgabe der Verfügbarkeit zu ermöglichen.
In Kraft seit 25.06.2026 bis 31.12.9999
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