§ 42 DMSG Inkrafttreten

DMSG - Denkmalschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2013 treten in Kraft:

1.

Das Inhaltsverzeichnis, § 2a Abs. 7, § 8 Abs. 1, § 12, § 13 Abs. 4 und 8, § 14, § 15 Abs. 1 und 5, § 16 Abs. 3, § 17 Abs. 2, die Überschrift zu § 19, § 19 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 5, § 23, § 24, § 28 Abs. 6, § 32 Abs. 3, § 33 Abs. 1, § 33 Abs. 4, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 1 und § 36 Abs. 3, § 37 Abs. 2, 3 und 4, § 40, § 41 sowie der Entfall des § 33 Abs. 3 mit dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2013 folgenden Tag,

2.

§ 5 Abs. 8, § 11 Abs. 9, § 15 Abs. 2 und 3, § 26 Z 7 und § 29 Abs. 1 und 3 mit 1. Jänner 2014.

In Kraft seit 18.06.2013 bis 31.12.9999
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