§ 38 DMSG Gebührenbefreiung

DMSG - Denkmalschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Schriften sind von der Stempelgebühr befreit.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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