7.Ziffer 7das bPK-BF und das bPK-AS in verschlüsselter Form;
8.Ziffer 8die Erhebungs-ID;
9.Ziffer 9den Monat und das Jahr der Geburt;
10.Ziffer 10die Staatsangehörigkeit;
11.Ziffer 11das Geschlecht;
12.Ziffer 12die Eigenschaft als ordentliche oder außerordentliche Schülerin bzw. ordentlicher oder außerordentlicher Schüler. Im Fall der Aufnahme als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler auch die Dauer der Aufnahme;
13.Ziffer 13die Sprachen der Schülerin oder des Schülers in folgender Differenzierung:
a)Litera abis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte,
b)Litera bbis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen;
14.Ziffer 14die Information, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde;
15.Ziffer 15die Daten der Durchführung der Kompetenzerhebung;
16.Ziffer 16die Begründung für eine allfällige Nichtteilnahme:
a)Litera abegründet gemäß § 9 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oderbegründet gemäß Paragraph 9, des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oder
b)Litera bunbegründet;
17.Ziffer 17im Rahmen der Kompetenzerhebung erhobene Leistungsdaten;
18.Ziffer 18die Dokumentation über die erfolgte Durchführung der Gespräche;
19.Ziffer 19Identifikatoren der fachspezifischen Unterrichtsgruppe und
20.Ziffer 20Identifikatoren der fachspezifischen Lehrperson.
In Kraft seit 31.12.2022 bis 31.12.9999
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