Anl. 10 BilDokG 2020

BilDokG 2020 - Bildungsdokumentationsgesetz 2020

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. 1.Ziffer einsdie Schulkennzahl;
  2. 2.Ziffer 2die Schulformkennzahl;
  3. 3.Ziffer 3das Schuljahr;
  4. 4.Ziffer 4die Schulstufe;
  5. 5.Ziffer 5die Klasse;
  6. 6.Ziffer 6das bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen;
  7. 7.Ziffer 7das bPK-BF und das bPK-AS in verschlüsselter Form;
  8. 8.Ziffer 8die Erhebungs-ID;
  9. 9.Ziffer 9den Monat und das Jahr der Geburt;
  10. 10.Ziffer 10die Staatsangehörigkeit;
  11. 11.Ziffer 11das Geschlecht;
  12. 12.Ziffer 12die Eigenschaft als ordentliche oder außerordentliche Schülerin bzw. ordentlicher oder außerordentlicher Schüler. Im Fall der Aufnahme als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler auch die Dauer der Aufnahme;
  13. 13.Ziffer 13die Sprachen der Schülerin oder des Schülers in folgender Differenzierung:
    1. a)Litera abis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte,
    2. b)Litera bbis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen;
  14. 14.Ziffer 14die Information, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde;
  15. 15.Ziffer 15die Daten der Durchführung der Kompetenzerhebung;
  16. 16.Ziffer 16die Begründung für eine allfällige Nichtteilnahme:
    1. a)Litera abegründet gemäß § 9 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oderbegründet gemäß Paragraph 9, des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oder
    2. b)Litera bunbegründet;
  17. 17.Ziffer 17im Rahmen der Kompetenzerhebung erhobene Leistungsdaten;
  18. 18.Ziffer 18die Dokumentation über die erfolgte Durchführung der Gespräche;
  19. 19.Ziffer 19Identifikatoren der fachspezifischen Unterrichtsgruppe und
  20. 20.Ziffer 20Identifikatoren der fachspezifischen Lehrperson.
In Kraft seit 31.12.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 10 BilDokG 2020


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 10 BilDokG 2020 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 10 BilDokG 2020


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 10 BilDokG 2020


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 10 BilDokG 2020 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 9 BilDokG 2020
Anl. 11 BilDokG 2020