Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
1.Ziffer einsDaten hinsichtlich der Bildungskarrieren:
a)Litera adas bPK-BF in verschlüsselter Form und das bPK-AS,
b)Litera bdas Geschlecht,
c)Litera cdas Alter bei Abschluss bzw. Wechsel/Abbruch,
d)Litera dbis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte, sowie bis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen der Schülerin oder des Schülers,
e)Litera edie Schulkennzahl des Schulstandortes,
f)Litera fden Urbanisierungsgrad des Schulstandortes,
g)Litera gdas Schuljahr des Abschlusses,
h)Litera hbei Wechsel/Abbrüchen: die zuletzt besuchte Schulstufe vor dem Wechsel/Abbruch,
i)Litera idie besuchte Schulart und Schulform/Hochschule und Ausbildung in zumindest drei Einzeljahren nach dem Auftreten eines Ausgangsereignisses,
j)Litera jbei Abschlüssen: der Abbruch der Folgeausbildung,
k)Litera kbei Abbrüchen: Art des Abbruchs,
l)Litera ldie Schulart und Schulform/hochschulische Ausbildung des nachfolgenden Abschlusses und
m)Litera mdie Anzahl der nachfolgenden Wechsel von Folgeausbildungen;
2.Ziffer 2Daten hinsichtlich der Erwerbskarrieren in folgender Differenzierung:
a)Litera adas bPK-AS,
b)Litera bdas Geschlecht,
c)Litera cdas Alter bei Abschluss bzw. Wechsel/Abbruch,
d)Litera dbis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte, sowie bis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen der Schülerin oder des Schülers und
e)Litera eder Arbeitsmarktstatus.
In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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