Anl. 10 BilDokG 2020

Bildungsdokumentationsgesetz 2020

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2022 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsdie Schulkennzahl;
  2. 2.Ziffer 2die Schulformkennzahl;
  3. 3.Ziffer 3das Schuljahr;
  4. 4.Ziffer 4die Schulstufe;
  5. 5.Ziffer 5die Klasse;
  6. 6.Ziffer 6das bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen;
  7. 7.Ziffer 7das bPK-BF und das bPK-AS in verschlüsselter Form;
  8. 8.Ziffer 8die Erhebungs-ID;
  9. 9.Ziffer 9den Monat und das Jahr der Geburt;
  10. 10.Ziffer 10die Staatsangehörigkeit;
  11. 11.Ziffer 11das Geschlecht;
  12. 12.Ziffer 12die Eigenschaft als ordentliche oder außerordentliche Schülerin bzw. ordentlicher oder außerordentlicher Schüler. Im Fall der Aufnahme als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler auch die Dauer der Aufnahme;
  13. 13.Ziffer 13die Sprachen der Schülerin oder des Schülers in folgender Differenzierung:
    1. a)Litera abis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte,
    2. b)Litera bbis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen;
  14. 14.Ziffer 14die Information, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde;
  15. 15.Ziffer 15die Daten der Durchführung der Kompetenzerhebung;
  16. 16.Ziffer 16die Begründung für eine allfällige Nichtteilnahme:
    1. a)Litera abegründet gemäß § 9 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oderbegründet gemäß Paragraph 9, des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oder
    2. b)Litera bunbegründet;
  17. 17.Ziffer 17im Rahmen der Kompetenzerhebung erhobene Leistungs- und KontextdatenLeistungsdaten;
  18. 18.Ziffer 18die Dokumentation über die erfolgte Durchführung der Gespräche;
  19. 19.Ziffer 19Identifikatoren der fachspezifischen Unterrichtsgruppe und
  20. 20.Ziffer 20Identifikatoren der fachspezifischen Lehrperson.

Stand vor dem 30.12.2022

In Kraft vom 01.09.2021 bis 30.12.2022
  1. 1.Ziffer einsdie Schulkennzahl;
  2. 2.Ziffer 2die Schulformkennzahl;
  3. 3.Ziffer 3das Schuljahr;
  4. 4.Ziffer 4die Schulstufe;
  5. 5.Ziffer 5die Klasse;
  6. 6.Ziffer 6das bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen;
  7. 7.Ziffer 7das bPK-BF und das bPK-AS in verschlüsselter Form;
  8. 8.Ziffer 8die Erhebungs-ID;
  9. 9.Ziffer 9den Monat und das Jahr der Geburt;
  10. 10.Ziffer 10die Staatsangehörigkeit;
  11. 11.Ziffer 11das Geschlecht;
  12. 12.Ziffer 12die Eigenschaft als ordentliche oder außerordentliche Schülerin bzw. ordentlicher oder außerordentlicher Schüler. Im Fall der Aufnahme als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler auch die Dauer der Aufnahme;
  13. 13.Ziffer 13die Sprachen der Schülerin oder des Schülers in folgender Differenzierung:
    1. a)Litera abis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte,
    2. b)Litera bbis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen;
  14. 14.Ziffer 14die Information, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde;
  15. 15.Ziffer 15die Daten der Durchführung der Kompetenzerhebung;
  16. 16.Ziffer 16die Begründung für eine allfällige Nichtteilnahme:
    1. a)Litera abegründet gemäß § 9 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oderbegründet gemäß Paragraph 9, des Schulpflichtgesetzes 1985 oder einer sonstigen schulrechtlichen Norm oder
    2. b)Litera bunbegründet;
  17. 17.Ziffer 17im Rahmen der Kompetenzerhebung erhobene Leistungs- und KontextdatenLeistungsdaten;
  18. 18.Ziffer 18die Dokumentation über die erfolgte Durchführung der Gespräche;
  19. 19.Ziffer 19Identifikatoren der fachspezifischen Unterrichtsgruppe und
  20. 20.Ziffer 20Identifikatoren der fachspezifischen Lehrperson.

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