Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2026
(1)Absatz eins,Die Nennbelastung eines Kleinbadeteiches ist die höchstzulässige Anzahl an Badegästen pro Tag. Die Nennbelastung errechnet sich aus der Summe des Wasservolumens von Badebereich und Regenerationsbereich des Kleinbadeteiches. Von diesem Gesamtwasservolumen müssen pro Badegast ≥ 10 m³ zur Verfügung stehen.
(2)Absatz 2,Die Nennbelastung beträgt
(3)Absatz 3,Die Nennbelastung darf nicht überschritten werden.
(4)Absatz 4,Die Anzahl der sich gleichzeitig im Wasser des Kleinbadeteiches befindenden Badegäste darf ≤ 20% der Nennbelastung betragen. Kurzfristige Überschreitungen sind zulässig.
In Kraft seit 12.05.2026 bis 31.12.9999
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