§ 2 BHygV 2012 Begriffsbestimmungen

BHygV 2012 - Bäderhygieneverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2026
§ 2.Paragraph 2,

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

  1. 1.Ziffer einsBäder: Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder (Whirl Pools) und Bäder an Oberflächengewässern;
  2. 2.Ziffer 2Hallenbad: Bad mit einem oder mehreren Becken in einem Gebäude;
  3. 3.Ziffer 3Künstliches Freibad: Bad mit einem oder mehreren Becken im Freien;
  4. 4.Ziffer 4Becken: alle Beckenarten und –formen, unabhängig von geometrischen Definitionen, wie Schwimm- und Badebecken, Mehrzweckbecken, Sprungbecken, Tauchbecken, Warmsprudelbecken (Whirl Pools), Durchschreitebecken, Wat- und Tretbecken, Therapiebecken, Kinderplanschbecken und Landebecken für Wasserrutschen, die für die Benutzung durch mehrere Personen bestimmt sind; diese umfassen auch die erforderlichen Anlagen zur Aufbereitung und Desinfektion des Beckenwassers;
    1. a)Litera aFreibecken: Becken im Freiluftbereich;
    2. b)Litera bHallenbecken: Becken, das sich in einem Gebäude befindet;
    3. c)Litera cKombiniertes Frei- und Hallenbecken: Becken mit einem Beckenteil im Freien und einem Beckenteil in einem Gebäude;
    4. d)Litera dKinderplanschbecken: Becken oder Beckenteile, die vor allem zur Nutzung durch Kinder vorgesehen sind und eine Wassertiefe von ≤ 0,4 m aufweisen;
    5. e)Litera eMehrzweckbecken: Becken, in denen Wassertiefen ≤ 1,35 m als auch ˃ 1,35 m vorhanden sind;
    6. f)Litera fLandebecken für Wasserrutschen: eigenständige Becken, in welchen eine oder mehrere Wasserrutschen enden, auch wenn sie als flache Auslaufbereiche ausgeführt sind;
    7. g)Litera gSalzwasserbecken: Becken mit Beckenwasser, das Natriumchlorid in einer Konzentration von mehr als 1 g/l aufweist;
    8. h)Litera hTauchbecken: Becken mit einer Wassertemperatur ≤ 20° C, das zur Abkühlung dient;
    9. i)Litera iVariobecken: Becken mit höhenverstellbarem Zwischenboden, durch den die Wassertiefe ganz oder in Teilbereichen je nach Nutzung variiert werden kann;
    10. j)Litera jWarmbecken: Becken mit einer Beckenwassertemperatur > 32° C;
    11. k)Litera kWarmsprudelbecken (Whirl Pools): Warmbecken, bei welchen in einem wesentlichen Teil des Beckenkörpers mittels Düsen Luft oder ein Luft-Wasser-Gemisch eingepresst wird;
    12. l)Litera lWatbecken, Tretbecken, Durchschreitebecken: Becken mit einer Wassertiefe von ≤ 0,6 m, vornehmlich zum Benetzen und/oder Reinigen der Füße;
    13. m)Litera mWellenbecken: Becken mit Einrichtungen zur Wellenerzeugung;
    14. n)Litera nTherapiebecken: Becken, die in einer Einrichtung auf den Gebieten der natürlichen Heilvorkommen und des Kurortewesens oder der Heil- und Pflegeanstalten betrieben und für medizinisch-therapeutische Zwecke verwendet werden;
    15. o)Litera okünstliche Bachläufe: sind Becken, bei denen ein Niveauunterschied zwischen den Zuläufen und den Abläufen besteht, sodass sie überwiegend Fließstrecken mit turbulenter Wasserströmung aufweisen. Aufgrund des Niveauunterschieds zwischen den Zuläufen und den Abläufen läuft das Badewasser bei Stillstand des Zuflusses vollständig aus;
  5. 5.Ziffer 5Attraktionen: Einbauten in oder an Becken mit Wasser- und/oder Lufteffekten; insbesondere
    1. a)Litera aWasserrutsche: Gerät mit einer geneigten Rutschfläche, auf der der Benutzer eine Höhendistanz überbrückt, indem er mit Wasser als reibungsverminderndes Medium entweder frei oder mit Hilfsmitteln, je nach Konstruktion, rutscht;
    2. b)Litera bWasserspielgarten: Becken, in dem Spielplatzgeräte aufgestellt sind;
    3. c)Litera cKleinräumige Attraktionen: Attraktionen, die überwiegend für die Benutzung durch eine Person vorgesehen sind, wie Nackenduschen, Schwallduschen, Geysire, Massagedüsen, aber auch Wasserrutschen mit einer Starthöhe ≤ 2 m;
    4. d)Litera dGroßräumige Attraktionen: Attraktionen, die die Qualität des Beckenwassers stark beeinflussen, wie Wasserrutschen mit einer Starthöhe ˃ 2 m, Strömungskanäle, Wellenanlagen;
  6. 6.Ziffer 6Kleinbadeteiche: Künstlich angelegte, gegenüber dem Grundwasser abgedichtete, mit oder ohne technische(n) Einrichtungen versehene Teiche, deren Oberfläche ˂ 1,5 ha ist und welche zum Baden bestimmt sind;
  7. 7.Ziffer 7Füllwasser: Wasser, mit dem Becken oder Kleinbadeteiche gefüllt und die laufenden Wasserverluste ausgeglichen werden und welches zur Wassererneuerung zugesetzt wird;
  8. 8.Ziffer 8Aufbereitetes Wasser: über die Wasseraufbereitungsanlage gefördertes Wasser vor Eintritt in das Becken;
  9. 9.Ziffer 9Beckenwasser: Wasser, das sich im Becken befindet;
  10. 10.Ziffer 10Badewasser: bei Becken das in der Badeanlage zirkulierende Wasser; bei Kleinbadeteichen das im Badebereich befindliche Wasser;
  11. 11.Ziffer 11Wasserfläche: Oberfläche des Wassers im Becken, die für Badegäste bestimmungsgemäß benutzbar ist, einschließlich der Einstiegsbereiche;
  12. 12.Ziffer 12Nennbelastung für Becken: Personenanzahl im Becken je Stunde, für die die Reinigungsleistung der Wasseraufbereitungsanlage ausgelegt ist;
  13. 13.Ziffer 13Nennbelastung für Kleinbadeteiche: höchstzulässige Anzahl an Badegästen pro Tag;
  14. 14.Ziffer 14Freies Chlor: Chlor, das im Wasser als hypochlorige Säure, Hypochlorit-Ion oder als gelöstes elementares Chlor vorliegt;
  15. 15.Ziffer 15Gebundenes Chlor: Anteil des Gesamtchlors, in Form von Chloraminen und organischen Chloraminen;
  16. 16.Ziffer 16Gesamtchlor: Chlor, das als freies Chlor, als gebundenes Chlor oder in beiden Formen vorliegt;
  17. 17.Ziffer 17Förderstrom: Badewasser, das über die Aufbereitungsanlage geführt wird, angegeben in m³ pro Stunde;
  18. 18.Ziffer 18Umwälzzeit: Zeit, die für das einmalige Umwälzen des Beckenvolumens benötigt wird;
  19. 19.Ziffer 19Betriebszeit für Becken: Zeitraum, in dem Becken, ausgenommen Warmsprudelbecken mit ausgelagertem Wasservolumen, und Filter mit Wasser gefüllt sind und die Aufbereitungsanlage in Betrieb ist;
  20. 20.Ziffer 20Betriebszeit für Kleinbadeteiche: Zeitraum, in dem der Kleinbadeteich mit Wasser gefüllt ist und für den Badebetrieb zur Verfügung steht;
  21. 21.Ziffer 21Öffnungszeit: jener Teil der Betriebszeit, der für die Benützung durch Badegäste zur Verfügung steht;
  22. 22.Ziffer 22Ozon-Oxidationsstufe: Verfahrensschritt zur oxidativen Wasserbehandlung, bestehend aus den wesentlichen Funktionseinheiten Ozonerzeuger, Einmischvorrichtung, Reaktionsbehälter und Aktivkorn-Kohlefilter;
  23. 23.Ziffer 23Warmsprudelwannen (Whirlwannen): Wannen mit einer Wasser umwälzenden und/oder Luft einblasenden Einrichtung, die in Betrieb ein Wasservolumen von mehr als 30 Liter aufweisen und zur Teil- und/oder Ganzkörperanwendung bestimmt sind; das Füllvolumen (Wassermenge, die sich in der Warmsprudelwanne befindet, bis das Wasser beginnt, über den Überlauf abzufließen) darf ≤ 400 Liter aufweisen, widrigenfalls eine Ausführung als Warmsprudelbecken erforderlich ist;
  24. 24.Ziffer 24Sachverständige der Hygiene: Institutionen und Personen gemäß § 14 Abs. 3 BHygG;Sachverständige der Hygiene: Institutionen und Personen gemäß Paragraph 14, Absatz 3, BHygG;
  25. 25.Ziffer 25UV-Geräte: Geräte zur photochemischen Behandlung von Badewasser unter Anwendung von polychromatischer UV-Strahlung;
  26. 26.Ziffer 26Minimale Fluenz: Betriebszustand mit maximalem Durchfluss, minimaler Strahlungsleistung und einer minimalen Transmission des zu behandelnden Wassers;
  27. 27.Ziffer 27Maximale Fluenz: Betriebszustand mit minimalem Durchfluss, maximaler Strahlungsleistung und einer maximalen Transmission des zu behandelnden Wassers;
  28. 28.Ziffer 28Berechtigte Personen: Personen bzw. Unternehmen, die die fachlich erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Prüfung und Überwachung der jeweiligen Anlage besitzen; dies können insbesondere Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), Ziviltechniker und akkreditierte Stellen einschlägiger Fachgebiete sowie gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Schwimmbadtechnik sein.
In Kraft seit 12.05.2026 bis 31.12.9999
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