§ 12 Bgld. MWTS 2000 Inkrafttreten

Bgld. MWTS 2000 - Mindestanforderungen für Wohn- und Tagesheime nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die Änderungen des § 3 Abs. 1, 4, 5, 7 und 8, § 4 Abs. 1, 3, 9, 11 und 15, § 5 Abs. 5, § 7 Abs. 1 und die Neufassung der §§ 9 und 10 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 01.10.2008 bis 31.12.9999
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