Mindestanforderungen für Wohn- und Tagesheime nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. MWTS 2000) Fundstelle

Bgld. MWTS 2000 - Mindestanforderungen für Wohn- und Tagesheime nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der die Mindestanforderungen betreffend die baulichen Voraussetzungen, die Ausstattung und Größe der Gebäude und Räume sowie die zur Sicherung einer fachgerechten Sozialhilfe notwendigen therapeutischen und personellen Voraussetzungen für Wohn- und Tagesheime nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 geregelt werden

StF: LGBl. Nr. 13/2000

Änderung

LGBl. Nr. 79/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 40 Abs. 3 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. Nr. 5, wird verordnet:

In Kraft seit 27.01.2000 bis 31.12.9999
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