Die Meldung der beabsichtigten erstmaligen Verwendung gemäß § 90b Abs. 5 LArbO hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
1. | Name der Dienstgeberin/des Dienstgebers und Anschrift der Arbeitsstätte, | |||||||||
2. | voraussichtlich jährlich verwendete Mengen der betreffenden Stoffe und der Zubereitungen, in denen die betreffenden Stoffe enthalten sind, | |||||||||
3. | Art der Arbeitsvorgänge, | |||||||||
4. | Zahl der exponierten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, | |||||||||
5. | Angaben zur Exposition, | |||||||||
6. | beabsichtigte Maßnahmen zur Gefahrenverhütung gemäß §§ 90c und 90d Abs. 5 LArbO. |
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