Badegewässer sind als „mangelhaft“ einzustufen, wenn im Datensatz über die Badegewässerqualität für den letzten Bewertungszeitrauma die Perzentil-Werteb bei den mikrobiologischen Werten schlechterc sind als die in Anlage 1 Spalte D für die „ausreichende Qualität“ festgelegten Werte.
Badegewässer sind als „ausreichend“ einzustufen, wenn
Badegewässer sind als „gut“ einzustufen, wenn
Badegewässer sind als „ausgezeichnet“ einzustufen, wenn
a „Letzter Bewertungszeitraum“ bezeichnet die letzten vier Badesaisonen.
b Auf der Grundlage einer Bestimmung der Perzentil-Werte der log10-Normalwahrscheinlich- keitsdichtefunktion mikrobiologischer Daten des jeweiligen Badegewässers wird der Perzentil- Wert wie folgt abgeleitet:
c „Schlechter“ bedeutet höhere Konzentrationen, ausgedrückt in KBE/100 ml.
d „Besser“ bedeutet niedrigere Konzentrationen, ausgedrückt in KBE/100 ml.
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