Anl. 5 BGewV Probenbegleitschein – Begleitdaten

BGewV - Badegewässerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
  1. 1.Ziffer einsName des Probenehmers
  2. 2.Ziffer 2Ort, Datum und Stunde der Probenahme
  3. 3.Ziffer 3Probenahmestelle
  4. 4.Ziffer 4Sichttiefe
  5. 5.Ziffer 5pH-Wert
  6. 6.Ziffer 6gelöster Sauerstoff (% Sättigung)
  7. 7.Ziffer 7Witterungsverhältnisse zur Zeit der Probenahme (wie wolkenlos, heiter, bewölkt, stark bewölkt, leichter Regen, starker Regen, nebelig, schwül, extrem schwül, schwach windig, mittel windig, stürmisch, wobei Mehrfachangaben zulässig sind)
  8. 8.Ziffer 8Wetter am Vortag (wie sonnig, bewölkt, Niederschlag, Gewitter, lebhaft windig)
  9. 9.Ziffer 9Wetterperiode vorher (wie extreme Hitze, Unwetter, sehr kühl)
  10. 10.Ziffer 10Wellengang (wie keiner, gering, mittel, hoch)
  11. 11.Ziffer 11Trübe (wie klar, leicht getrübt, stark getrübt, verursacht durch Algenblüte, Wellenschlag, Witterung, sonstiges)
  12. 12.Ziffer 12Wassertemperatur [°C]
  13. 13.Ziffer 13Lufttemperatur [°C]
  14. 14.Ziffer 14Wasserstand (hoch, mittel, niedrig)
  15. 15.Ziffer 15Besucheranzahl (zur Zeit der Probenahme und wo möglich am Vortag), gegebenenfalls Auskunft an der Kassa, bei einem Parkraumbewirtschafter oder Gastronomiebetrieb vor Ort einholen bzw. schätzen
  16. 16.Ziffer 16Auffälligkeiten (wie kein Badebetrieb, Kot/Erde im Wasser, Sedimentaufwirbelungen, Wasservögel, Schnecken, Algen, starke Algenblüte, sonstige Wasserpflanzen, Einleitung von Verunreinigungen, Messgerät defekt)
Im Sinne einer besseren Beurteilungsmöglichkeit durch die für die Überwachung zuständige Behörde sind die angeführten Angaben der Probenbegleitscheine in die jeweiligen Beurteilungen (Prüfberichte) aufzunehmen oder ist eine Ausfertigung des Probenbegleitscheines dem jeweiligen Prüfbericht anzuschließen.
In Kraft seit 11.07.2013 bis 31.12.9999
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