Anl. 6 BGewV Badegewässer / Badestellen

BGewV - Badegewässerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

 

A

B

C

D

 

Parameter

Richtwerte

Grenzwerte

Referenzanalysemethoden

1

Intestinale Enterokokken

(KBE/100 ml)

100

400

ISO 7899-1 oder

ISO 7899-2

2

Escherichia coli

(KBE/100 ml)

100

1000

ISO 9308-3 oder

ISO 9308-1

3

Sichttiefe (m)

> 2

 

Secchi-Scheibe

4

pH-Wert

6 – 9

 

ÖNORM M 6244

5

Gelöster Sauerstoff/

% Sättigung

> 80

 

Winkler-Methode oder elektrometrische Methode

6

Phytoplankton

(wenn das Badegewässerprofil auf eine Tendenz zur Massenvermehrung hindeutet)

 

 

 

7

Cyanobakterien

(wenn das Badegewässerprofil auf ein Potential für eine Massenvermehrung hindeutet)

 

 

 

8

Verschmutzungen (wie teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle)

 

 

Sichtkontrolle

In Kraft seit 11.07.2013 bis 31.12.9999
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