Anl. 10 BGewV (Badegewässerverordnung ), Symbole zur Information über die Einstufung eines Badegewässers, ein Badeverbot und ein Abraten vom Baden - JUSLINE Österreich
Anl. 10 BGewV Symbole zur Information über die Einstufung eines Badegewässers, ein Badeverbot und ein Abraten vom Baden
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
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In Kraft seit 11.07.2013 bis 31.12.9999
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