§ 14 B-GeOA Inkrafttreten, Außerkrafttreten

B-GeOA - Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Die Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 36/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 36/2016 tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. September 1969, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOA), LGBl. Nr. 50/1969, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 26/1998, außer Kraft.

(3) Die Änderungen des § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 sowie des § 4 Abs. 1 und 2, § 4a, die Änderungen des § 5 Abs. 2, § 6, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, 3 und 4, sowie des § 10 Abs. 1, 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 67/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 14 B-GeOA


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 14 B-GeOA selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 14 B-GeOA


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 14 B-GeOA


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 14 B-GeOA eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 13 B-GeOA
Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle