§ 14 B-GeOA Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

(1) Die Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 36/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 36/2016 tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. September 1969, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOA), LGBl. Nr. 50/1969, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 26/1998, außer Kraft.

(3) Die Änderungen des § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 sowie des § 4 Abs. 1 und 2, § 4a, die Änderungen des § 5 Abs. 2, § 6, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, 3 und 4, sowie des § 10 Abs. 1, 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 67/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.2019

(1) Die Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 36/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 36/2016 tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. September 1969, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOA), LGBl. Nr. 50/1969, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 26/1998, außer Kraft.

(3) Die Änderungen des § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 sowie des § 4 Abs. 1 und 2, § 4a, die Änderungen des § 5 Abs. 2, § 6, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, 3 und 4, sowie des § 10 Abs. 1, 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 67/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

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