Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle

B-GeOA - Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. April 2016, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOA)

StF: LGBl. Nr. 36/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, sowie des Art. 72 Abs. 2 L-VG, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 64/2014, wird mit Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung und, soweit hiebei die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis B-GeOA Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 B-GeOA