§ 813 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
  1. (1)Absatz eins§ 31a Abs. 4 Z 9 und Z 10 in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2025 tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.Paragraph 31 a, Absatz 4, Ziffer 9 und Ziffer 10, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2025, tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 31d Abs. 3 Z 3 in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2025 tritt am auf die Kundmachung folgendem Tag in Kraft.Paragraph 31 d, Absatz 3, Ziffer 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2025, tritt am auf die Kundmachung folgendem Tag in Kraft.
In Kraft seit 04.11.2025 bis 31.12.9999
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