Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) We... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) We... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) We... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: Die 2.-BF gab zwar bei der Erstbefragung das Geburtsdatum mit „ XXXX “ an. Vor dem BFA gab sie dieses sodann mit (umgerechnet) „ XXXX “ an (AS 63). Dieses Umrechnungsdatum ergibt sich auch aus dem von der 2.-BF vorgelegten, beglaubigt übersetzten Personalausweis (Kopie AS 87), der vom BFA als unbedenklich beurteilt wurde. Im bekämpften Bescheid nahm die belangte Behörde das Geburtsdatum insoferne richtig mit „ XXXX “ (S 16) an. Die – amtswegige - Berichtigung hatte dahe... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) We... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang Das BVwG hat in der Beschwerdeverhandlung am 24.08.2020 mündlich verkündet, dass der Beschwerde stattgegeben wird und gem. § 9 BFA-VG iVm § 52 FPG festgestellt, dass die Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist. Gem. § 55 Abs 1 AsylG wurde eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ erteilt. In der gekürzten Ausfertigung des Erkenntnisses wurde im
Spruch: versehentlich falsch angeführt, dass die Beschwerde gem. § 3 AsylG als unbegründet abgewiesen wird... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) We... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit schriftlich ausgefertigtem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.09.2020 wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.07.2016, Zl. XXXX , hinsichtlich Spruchpunkt I als unbegründet abgewiesen und der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Dem Beschwerdeführer wurde eine ... mehr lesen...
Begründung: Zu B) Zur Einstellung Mit Bescheid vom 21.04.2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz ab. Dagegen erhob die beschwerdeführende Partei am 26.04.2017 fristgerecht Beschwerde. Mit Schreiben vom 18.01.2020 zog die beschwerdeführende Partei die Beschwerde zurück. Daher ist das Beschwerdeverfahren einzustellen. Zu B) (Un)Zulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, ukrainische Staatsangehörige, stellten nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 05.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am gleichen Tag wurden die Beschwerdeführerinnen einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen, wobei sie zunächst zu ihren persönlichen Verhältnissen angaben, dass sie in der Ukraine geboren worden seien und zuletzt in XXXX gelebt haben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, ukrainische Staatsangehörige, stellten nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 05.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am gleichen Tag wurden die Beschwerdeführerinnen einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen, wobei sie zunächst zu ihren persönlichen Verhältnissen angaben, dass sie in der Ukraine geboren worden seien und zuletzt in XXXX gelebt haben... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 27.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 60) entstand und (rück)üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 17) en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 26.04.2019 von 13:30 Uhr bis 14:05 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMD... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 04.06.2019 von 08:40 Uhr bis 10:42 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMD... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 05.03.2019 von 09:07 Uhr bis 09:45 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWE... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.09.2020, W128 2151136-1/17E, wurde festgestellt, dass sich das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers zum Ablauf des 28.02.2015 um 1 Tag verbessert und zu diesem Stichtag 23 Jahre 8 Monate und 1 Tag beträgt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers im Einleitungssatz des Spruchs mit „ XXXX “ statt „ XXXX “ angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Sierra Leone, stellte am 22.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, welchen er im Wesentlichen mit Familienstreitigkeiten sowie einer für ihn daraus resultierenden Gefahr einer Verfolgung durch Mitglieder des Oje-Kultes in seinem Herkunftsstaat begründete. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16.11.2018 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/19-14214102010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2019 wurden XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin) Direktzahlungen gewährt. Gegen diesen Bescheid hat die Beschwerdeführerin am 04.02.2020 Beschwerde erhoben. Nach Vorlage der Beschwerde und der Unterlagen des Verwaltungsverfahrens durch die AMA wurde im Bundesverwaltungsgeric... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...