Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste illegal nach Österreich und stellte am 31.03.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Befragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab er an, mit dem Sohn seines Onkels geschlafen zu haben und deswegen aus seinem Dorf vertrieben worden zu sein, nachdem er verletzt worden sei. Er habe in Lagos unter einer Brücke leben müssen und fürchte, getötet zu werden. 2... mehr lesen...
Begründung: Im
Kopf: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 04.05.2020 wurden irrtümlich die Bescheid-Daten eines parallel anhängigen Verfahrens dieser Familie hineinkopiert. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schreiben vom 05.05.2020 auf. Zum besseren Verständnis sind die vorgenommenen Berichtigung mit Fettdruck hervorgehoben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.) Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen ... mehr lesen...
Begründung: Im
Kopf: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 04.05.2020 wurden irrtümlich die Bescheid-Daten eines parallel anhängigen Verfahrens dieser Familie hineinkopiert. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schreiben vom 05.05.2020 auf. Zum besseren Verständnis sind die vorgenommenen Berichtigung mit Fettdruck hervorgehoben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.) Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen ... mehr lesen...
Begründung: Im
Kopf: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 04.05.2020 wurden irrtümlich die Bescheid-Daten eines parallel anhängigen Verfahrens dieser Familie hineinkopiert. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schreiben vom 05.05.2020 auf. Zum besseren Verständnis sind die vorgenommenen Berichtigung mit Fettdruck hervorgehoben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.) Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen ... mehr lesen...
Begründung: Im
Kopf: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 04.05.2020 wurden irrtümlich die Bescheid-Daten eines parallel anhängigen Verfahrens dieser Familie hineinkopiert. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schreiben vom 05.05.2020 auf. Zum besseren Verständnis sind die vorgenommenen Berichtigung mit Fettdruck hervorgehoben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.) Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen ... mehr lesen...
Begründung: Im
Kopf: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 04.05.2020 wurden irrtümlich die Bescheid-Daten eines parallel anhängigen Verfahrens dieser Familie hineinkopiert. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schreiben vom 05.05.2020 auf. Zum besseren Verständnis sind die vorgenommenen Berichtigung mit Fettdruck hervorgehoben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.) Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 02.03.2015 wurde gegen die BF gem. § 67 Abs 1 und 2 FPG ein 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen und ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt. 2. Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Am 24.03.2015 langte beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) die Beschwerde samt dazugehörigem Verwaltungsakt ein. 4. Am 21.09.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 28. November 2018 wurde auf Antrag der Firma XXXX , (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) gemäß § 10 Abs. 1 und 15 iVm § 20 Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983 idgF, die Arzneispezialität " XXXX ", in der durch die Anlagen beschriebenen Form zur Abgabe im Inland bis fünf Jahre ab Rechtskraft des Zulassungsbescheides zugelassen. Die Anlagen "Kennzeichnung, Fachinformati... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 04.11.2015, Zl. XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer, einen ägyptischen Staatsangehörigen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Ägypten zulässig ist. Es wurde eine zweiwöchige Frist für seine freiwillige Ausreise ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgelegt. 2. Dieser Bescheid wurde am 06.11.2015 der damaligen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der
Spruch: der verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse vom 02.04.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen aufgrund eines offensichtlichen Versehens: "Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.". Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. Mit Beschlüssen vom 08.04.2020 wurden die verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse zwar dahingehend berichtigt, dass der
Spruch: "Den Beschwerden wird stattgeben u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der
Spruch: der verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse vom 02.04.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen aufgrund eines offensichtlichen Versehens: "Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.". Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. Mit Beschlüssen vom 08.04.2020 wurden die verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse zwar dahingehend berichtigt, dass der
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Begründung: I. Verfahrensgang: Der
Spruch: der verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse vom 02.04.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen aufgrund eines offensichtlichen Versehens: "Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.". Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. Mit Beschlüssen vom 08.04.2020 wurden die verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse zwar dahingehend berichtigt, dass der
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Begründung: I. Verfahrensgang: Der
Spruch: der verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse vom 02.04.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen aufgrund eines offensichtlichen Versehens: "Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.". Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. Mit Beschlüssen vom 08.04.2020 wurden die verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse zwar dahingehend berichtigt, dass der
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Begründung: I. Verfahrensgang: Der
Spruch: der verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse vom 02.04.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen aufgrund eines offensichtlichen Versehens: "Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.". Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. Mit Beschlüssen vom 08.04.2020 wurden die verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse zwar dahingehend berichtigt, dass der
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Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.09.2019, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine Beweisaufnahme für den 28.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 28.10.2019 eine Beweisaufnahme in der Ordination der Sachverständigen statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 28.10.2019 brachte der Antragsteller den gegenständlichen Antrag auf Gebühren betreffend seine Teilnahme als... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 17.04.2019, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, zwei öffentliche mündliche Verhandlungen für den 10.05.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fanden am 10.05.2019 zwei öffentliche mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungieren hätte sollen. Die mündliche Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.07.2019, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.07.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 19.07.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 24.07.2019 brachte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.05.2019, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.07.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 17.07.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 24.07.2019 brachte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 14.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 12.08.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine auf die Zahlung von EUR 186.000 samt Anhang (Zinsen und Kosten) gerichtete Klage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 12.08.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine auf die Zahlung von EUR 186.000 samt Anhang (Zinsen und Kosten) gerichtete Klage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit ERV-Antrag vom 27.01.2016, TZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX, ersuchten die Beschwerdeführer in Einlagezahl EZ XXXX Grundbuch XXXX um Einverleibung der nachstehend angeführten Eigentumsrechte für die Erstbeschwerdeführerin: Begehren B-LNR Anteil Verbunden mit: Eigentümer/Veräußerter 1 2 132/3286 WE an Top 1.1 XXXX 3 132/3286 WE an Top 1.2 XXXX 8 132/3286 WE an Top 2.2 XXXX 10 132/3286 WE an Top 3.1 XXXX 11 107/3286 WE an Top 3.2 XXXX 12 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 28. März 2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 1. Juli 2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswahlmöglichkeit "Bezieher von Leist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 30. Juli 2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 25. September 2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswahlmöglichkeit "Bezieher von Lei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 8. Oktober 2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswahlmöglichkeit "Bezieher von Leistu... mehr lesen...