eiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht hat Einsicht in die vorliegenden Akten, insbesondere in das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Vertriebsförderung sowie besondere Förderung, in das soeben dargestellte ablehnende Schreiben der belangten Behörde vom XXXX , als auch in die dagegen erhobene Beschwerde, sowie die beim Bundesverwaltungsgericht von den Parteien eingebrachten Schriftsätze genommen. Die getroffenen Feststellungen erschließen sich zweifelsfrei aus den vorliegenden Ak... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.08.2020, Zl. (1.) XXXX und (2.) XXXX wurden die Anträge von XXXX und XXXX auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK abgewiesen und gegen sie gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen (Spruchpunkt I.). Zugleich wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Nordmazedon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.08.2020, Zl. (1.) XXXX und (2.) XXXX wurden die Anträge von XXXX und XXXX auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK abgewiesen und gegen sie gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen (Spruchpunkt I.). Zugleich wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Nordmazedon... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.04.2020, Zl. I422 2229964-1/5E, wurde unter anderem das über den Beschwerdeführer verhängte zehnjährige Einreiseverbot auf die Dauer von acht Jahre reduziert. Mit Schriftsatz des Verein Menschenrechte Österreich vom 19.10.2020 wurde das Bundesverwaltungsgericht darüber informiert, dass der
Spruch: auf „Aufenthaltsverbot“ lautet, obwohl der Gegenstand des Verfahrens ein Einreiseverbot betrifft und erkun... mehr lesen...
Schlagworte Arbeitslosengeld Aufenthaltsberechtigung Aussetzung Vorfrage European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2020:G312.2231119.1.00 Im RIS seit 04.12.2020 Zuletzt aktualisiert am 04.12.2020 mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde hat mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020, GZ XXXX ) das über Antrag des Antragstellers vom 13. Mai 2020 eingeleitete Verfahren auf Wiederaufnahme eines nach § 6 AVG abgeschlossenen Verfahrens bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zur Aktenzahl XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters ausgesetzt. Beim Bezirksgericht XXXX sei ein Verfahren b... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 11.08.2020 (im Folgenden: Bescheid) erteilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Beschwerdeführerin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.), erließ im Sinne des § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG (Spruchpunkt II.), stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG iVm § 46 FPG die Zulässigkeit der Abschiebu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß der - nach § 17 VwGVG anwendbaren - Bestimmung des § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden (im vorliegenden Zusammenhang: Erkenntnissen) berichtigen. Die Anwendun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Gegen den Beschwerdeführer, einen (damals lediglich moldawischen, seit 2011 auch rumänischen) Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid der damals zuständigen Bundespolizeidirektion XXXX vom 08.08.2005 ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, nachdem er illegal in das österreichische Bundesgebiet eingereist war und einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte, wobei das diesbezügliche Verfahren in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.04.2020 langte beim Bundesverwaltungsgericht eine mit 23.08.2019 datierte Säumnisbeschwerde ein. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er vom XXXX bis XXXX an einer näher genannten Wohnadresse wohnhaft gewesen sei, irrtümlich jedoch bis ins Jahr 2019 für diesen Standort eine Rundfunkempfangseinrichtung angemeldet gehabt und dafür auch laufend Gebühren entrichtet habe. Aufgrund einer früher erteilten Einzugsermächtigung hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Antrag des Beschwerdeführers, eines afghanischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz vom 20.3.2009 wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 22.2.2010, Zl. 09 03.463-BAT, bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG abgewiesen, gleichzeitig der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG zuerkannt und die befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der Beschwerdeführerin zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. Das gegen diesen Bescheid eingebrachte Anbringen ist nicht unterschrieben und ist zudem nicht ersichtlich, wer Einbringer dieses Anbringens ist. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag erging die Aufforderung, b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 07.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übersetzt wurde - übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stellte am 21.12.2007 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Das Bundesasylamt wies mit Bescheid vom XXXX den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I.), erkannte ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 zu (Spruchpunkt II.) und erteilte ihm eine be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 13.10.2020 langte beim Bundesverwaltungsgericht per E-Mail mehrere Schreiben der Beschwerdeführerin (weiter: BF) ein. In diesen wird zusammenfassend angeführt, dass die BF keine offenen Kosten mehr hat, sondern diese durch das AMS, MA 40 und das Bezirksgericht selbst entstanden sind. Weiters ersucht sie von einer Räumung ihrer Wohnung abzusehen. Es wird ein Gutschein für Leute mit Haustieren gefordert. Feststellungen: Die BF brachte mehrere Eingaben ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antragsteller richtete am 11. April 2019 ein E-Mail mit dem
Betreff: „Auskunft gemäß Datenschutzgesetzgebung“ an die Datenschutzbehörde. Darin machte er eine Verletzung im Grundrecht auf Datenschutz und im Recht auf Geheimhaltung durch den Verein XXXX geltend. Die Datenschutzbehörde möge eine Verletzung des Rechts feststellen. Die Datenschutzbehörde hat nach erfolgter aufgetragener Verbesserung der obigen Beschwerde durch den Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte dem ersten im
Kopf: des Beschlusses genannten Beschwerdeführer (BF1) mit Bescheid vom 24.06.2019 den mit Bescheid vom 15.10.2012 zuerkannten Status eines Asylberechtigten von Amts wegen ab, stellte fest, dass dem BF1 die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt und stellte ebenfalls fest, dass er seinen Konventionsreisepass an das Bundesamt zurückzustellen hat ... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte dem ersten im
Kopf: des Beschlusses genannten Beschwerdeführer (BF1) mit Bescheid vom 24.06.2019 den mit Bescheid vom 15.10.2012 zuerkannten Status eines Asylberechtigten von Amts wegen ab, stellte fest, dass dem BF1 die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt und stellte ebenfalls fest, dass er seinen Konventionsreisepass an das Bundesamt zurückzustellen hat ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Erlassung eines Verbesserungsauftrages den gestellten Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zurück und sprach aus, dass diese fristgerecht zu bezahlen sind. 2. In der
Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausschließlich (teilweise) der Inhalt des Verbesserungsauftrages und die in diesem erteilte Manuduktion zur Rechtsfolge einer ungenügenden Verbesserung wiedergegeben. Eine... mehr lesen...