Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 09.09.2019 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer mit Ablauf des Monats, der auf die Zustellung des Bescheids folgt, nicht mehr zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gehört. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine Geldleistung nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit (dauernder Berufsunfähigkeit) bzw. Ruhegenüsse ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der beschwerdeführenden Partei eine GPLA für den Zeitraum 01.06.2009 bis 31.12.2014 durch, die mit der Schlussbesprechung am 24.01.2017, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Im Zuge dieser Schlussbesprechung ersuchte die beschwerdeführende Partei um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 5 Personen. 2. Mit Bescheiden der belangten Behörde vom 27.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 12.10.2019 beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Fernsehempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" keine der Auswahlmöglichkeiten an. Zusätzlich gab die Beschwerdeführerin an, dass folgende weitere Personen mit ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit von der belangten Behörde als Antrag gewertetem Schreiben vom XXXX teilte die Beschwerdeführerin mit, dass sie seit XXXX an der nun neuen antragsgegenständlichen Adresse wohnhaft sei und sie um Befreiung von den Rundfunkgebühren ansuche. Dem Antrag schloss die Beschwerdeführerin den Bescheid über den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (allerdings nur die ersten drei von fünf Seiten) bei, welche der Beschwerdeführerin gewährt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), welche sich in der Beschwerde als XXXX geboren XXXX bezeichnet, wendet sich gegen den angeführten Bescheid des BFA vom 18.02.2020. Mit diesem Bescheid wurde gegen die BF eine Mutwillensstrafe gemäß § 35 AVG in der Höhe von ? 500,- verhängt. Begründend wurde dazu im Sachverhalt detailliert angeführt, welche Verfahren bzw. Verfahrensschritte durch verschiedene Anträge der BF im Zusammenhang mit internationalem Schutz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren, machte an der antragsgegenständlichen Adresse einen XXXX -Personen-Haushalt, jedoch keine soziale Transferleistung als Anspruchsgrundlage geltend. Dem Antrag schloss der Beschwerdeführer Bestätigungen aus dem Zentralen Melderegister über einen aufrechten Hauptwohnsitz des Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, gab eine weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Person an und kreuzte als soziale Transferleistung den Bezug von Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz an. Zudem führ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit am 05.08.2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für seine Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die dort... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein männlicher Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 18.01.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Mit Bescheid vom 31.01.2011 wurde der Antrag des Beschwerdeführers bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz (AsylG) abgewiesen (Spruchpunkt I.), der Antrag bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX.2019, Zahl XXXX, wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens über den Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme, verhängt. Gegen diesen Bescheid erhob der BF fristgerecht am 17.09.2019 die Beschwerde. In der Beschwerde wurde unter Anderem unter Punkt III. d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.02.2019, Zl. XXXX wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Neurologie und Psychiatrie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Mit Eingabe vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.11.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 02.04.2019, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.05.2019 an, die mit Mitteilungen vom 23.04.2019, Zl. XXXX und XXXX , auf den 15.05.2019 verlegt wurde, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vern... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...