Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Die geladene Partei ist Beschwerdeführer im Verfahren W198 2175753-1 über den Antrag auf internationalen Schutz vom 20.08.2015. Mit angefochtenen Bescheid vom 02.10.2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkt I. und II.) und erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.12.2015 internationalen Schutz. I.2. Die belangte Behörde wies den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 13.04.2018, Zl. 1100640906/152081794, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab, erkannte dem Beschwerdeführer den Status des Asylberechtigten nicht zu (Spruchpunkt l.) und erkannte ihm gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG auch den Status des ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die AG führte das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als nicht offenes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv 300.000,00 Euro. Die ASt legte ein Angebot mit knapp über diesem Auftragswert. Nach einer Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der ASt erteilte die AG jedoch den Zuschlag nicht, sondern erklärte im Unterschwellenbereich ohne vorangehende Widerrufsentscheidung gemäß § 150 ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bu... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bu... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bu... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: 1.Verfahrensgang und Sachverhalt Im Beschwerdeverfahren gemäß Entscheidungskopf liegt zwischen den Streitteilen, also der Beschwerdeführerin und der belangten Behörde unstrittig eine zulässige Beschwerde vor, die zur Sachentscheidungskompetenz des BVwG gemäß § 28 VwGVG und damit zur Frage führt, ob der Beschwerdeführerin die Bescheinigung tatsächlich zu versagen oder allenfalls zu erteilen ist. Nach AVG - Grundsätzen hat das BVwG die Tatsachen- und Rechtslage zum eigenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 02.03.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.03.2018, Zl. XXXX hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführerin wurde kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 erteilt (Spruchpunkt III.), gegen sie eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 22.08.2016 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31.05.2017, Zl. XXXX, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 AsylG iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen und der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG wurde der Status des subsidiär Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Zum Verfahren vor dem Personalamt der österr. Postbus AG Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 28.09.2000 wurde der am XXXX geborene Wiederaufnahmewerber auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt. Das Bundessozialamt setzte mit Bescheid vom 05.09.2013 den Grad der Behinderung des Wiederaufnahmewerbers gemäß 22.05.2013 mit „90 vom Hundert“ fest. Dabei stützte es sich auf ein Sachverständigengu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.05.2020 eine Beweisaufnahme in der Ordination einer Sachverständigen an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 15.05.2020 eine Beweisaufnahme in der Ordination einer Sachverständigen an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.03.2020, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 05.05.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 04.12.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schriftsatz vom 16.12.2019, welcher am selben T... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 26.02.2020 eine Beweisaufnahme vor einem medizinischen Sachverständigen betreffend die Erstellung eines psychiatrisch-neurologischen Gutachtens eines somalischen Beschwerdeführers zur Zl. XXXX an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe an die Datenschutzbehörde (in weiterer Folge: DSB) vom 20.02.2020 erhob der Antragsteller gemäß Art. 77 DSGVO Beschwerde wegen Verletzung im Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und begründete dies im Wesentlichen damit, dass der von ihm näher bezeichnete Beschwerdegegner seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen sei. 2. Mit Bescheid vom 10.03.2020 (zugestellt am 19.03.2020) lehnte die DSB die Behandlung der Beschwerde gemäß Art. 57 Ab... mehr lesen...